Leseprobe
–SKANDAL–
Der
große Betrug an den Deutschen !
„Das wahrscheinlich ‘gefährlichste
Buch’ für die Machtelite in Deutschland ...!”
Geheimsache BRD
–
Beweise zur Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland –
von
Sven B. Büchter
ISBN 978-3-00-020929-1
Wie alles begann ...
Es nahm seinen Anfang zwischen Ende 1990
und Anfang 1991 an einem ganz gewöhnlichen Berufsschultag den ich als
20-jähriger, an meiner Ausbildung relativ interessierter Lehrling, irgendwie
über mich ergehen liess. Da plötzlich passierte es!
Worauf ich wahrscheinlich schon eine halbe Ewigkeit gewartet hatte. Ja, endlich
passierte etwas das die Monotonie des für meinen Werdegang ach so wichtigen
Berufsschulalltags durchbrach.
Mein Politiklehrer Herr Knittermann, seines
Zeichens bekannt für seine zahlreichen Anekdoten und Geschichten aus seiner
interessanten und abwechslungsreichen Vergangenheit, welche nur durch
gelegentlichen aber dafür um so effizienteren Unterricht unterbrochen wurden,
kam zur Tür herein.
Er hatte Informationen dabei die derart bahnbrechend waren, dass sie glatt für einen Umsturz hätten
reichen können; wenn er nur wenigstens selber wirklich verstanden hätte was er
uns da vorlas, dachte ich bei mir.
„1. Streichung der Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), der den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt, am 31.8.1990 mit Wirkung zum 29.9.1990.
2. Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“, auch Einigungsvertrag genannt wurde am 31.8.1990 von Vertretern der BRD und der DDR unterzeichnet.
3. Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, auch 2+4-Vertrag genannt wurde von Vertretern der BRD, der DDR und den 4 alliierten Siegermächten am 12.9.1990 unterzeichnet.
4. Beitritt der 5 neuen Bundesländer
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur
BRD am 3.10.1990.“
Was war das?! Da bin ich doch fast von
meinem Stuhl gehüpft, das darf doch wohl nicht wahr sein. Sollte das
Unglaubliche tatsächlich eingetreten sein?
Hat die große Politik mit all ihren hochbezahlten, klugen Köpfen sich da etwa einen „Lapsus“
geleistet den ich als kleiner Lehrling nun entdecken und bis ins letzte Detail ausschlachten
könnte? Ja, meine Stunde war gekommen!
„Moment mal, wie können denn die 5 neuen
Bundesländer zu etwas beitreten, das seit dem 29.9.1990 gar nicht mehr
existiert?“ platzte ich hervor. „Wenn der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG)
aufgehoben wurde hat das Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr. Die BRD
beschränkt jedoch ihre staatsrechtliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich
des Grundgesetzes (gemäß Urteil 2 BvF 1/73; das
Gerichtsurteil selbst kannte ich damals natürlich noch nicht).
Und eben dieser Geltungsbereich des
Grundgesetzes auf den sich auch das Hoheitsgebiet der BRD erstreckt, ist nun
gänzlich gestrichen worden. Das bedeutet aber, das wir kein Hoheitsgebiet mehr
haben und somit auch keinen Staat BRD, denn einen Staat ohne Gebiet auf dem er
existiert kann es nun mal nicht geben. Ist damit die BRD am 29.9.1990 nicht
einfach erloschen, von den Alliierten willentlich aufgelöst worden? Und wenn
dem so ist, was existiert dann stattdessen?“
Die Antworten hierauf sollte ich erst gut
15 Jahre später erfahren, doch zunächst einmal zurück zu Lehrer Knittermann:
„Das werden die schon geregelt haben!“ quoll es aus ihm voller Überzeugung hervor ...
Deutschland 15 Jahre später ...
Vor etwas mehr als einem Jahr erreichte
mich dann unerwartet eine Nachricht die Licht in dieses längst vergessene
Dunkel bringen sollte: „Sieh dir mal den Anhang an, vielleicht interessiert
dich das ja“ lautete es da in einer e-mail.
Erst wusste ich nicht so recht was ich
davon halten sollte. Von der Existenz des Deutschen Reichs war da die Rede und
der Nichtmehr-Existenz der BRD. Sollte sich da etwa politisch braun gefärbtes
Gedankengut auf meinen Computer geschlichen haben, vorbei an der extra
installierten Firewall und dem Virenscanner? Wenn es
noch nicht einmal ein Computerwurm war, was dann ...?
... Es gab offensichtlich schon eine ganze Weile vor der Kapitulation der Wehrmacht eine von den Alliierten gebildete Militärregierung für Deutschland, das Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers.
Von dieser Militärregierung wurde zum Beispiel bereits am 15.11.1944 das SHAEF-Gesetz Nr. 34, mit ihrer Begriffsbestimmung des
Ausdrucks „Vereinte Nationen“, bestätigt und ausgegeben, also bereits ein
halbes Jahr vor der Kapitulation am 8.5.1945. In Absatz 3 dieses Gesetzes heißt
es „Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft.“
Doch wozu dienten die SHAEF-Gesetze
nun überhaupt und welchen Inhalt hatten sie?
In erster Linie dienten sie der Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet. Unter anderem wurden hier einige der wesentlichsten Regelungen über das Fortbestehen des Deutschen Reiches nach Kriegsende festgelegt.
Wohlgemerkt des Deutschen Reiches, nicht
des selbsternannten 3. Reiches der Nationalsozialisten.
Auf die „Aufhebung des Nationalsozialistischen
Rechts“ bezog sich auch gleich das SHAEF-Gesetz
Nr.1.5 Im Vorwort heißt es dort „Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem
deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes
auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder
herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder
einzuführen, ...“.
Essenz: Die SHAEF-Gesetze dienten in erster Linie der Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet.
In Artikel 1 Abs
1 geht es weiter „Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit
dem 30. Januar 1933 eingeführt wurden, ... verlieren hiermit ihre Wirksamkeit
...“.
Das Datum 30.01.1933 ist deshalb so
wichtig, weil Adolf Hitler am 30.01.1933 durch Reichspräsident von Hindenburg
zum Reichskanzler ernannt wurde.
Deshalb galt auch die Weimarer Reichsverfassung wieder in ihrer letzten Fassung vor dem 30.01.1933, um eine klare Distanzierung vom 3. Reich hervorzuheben und um sicherzustellen dass sie keine Veränderungen durch die Nationalsozialisten mehr enthalten konnte.
In Artikel 2 wird dies noch
vervollständigt: „Weitere nationalsozialistische Gesetze werden durch die
Militärregierung ... ausser Kraft gesetzt werden.“
So konnte eine eindeutige Abgrenzung von
dem weiterhin existierenden Deutschen Reich mit seiner Demokratie und einer vom
Volk in freier Wahl bestimmten Verfassung gegenüber dem 3. Reich der
Nationalsozialisten erreicht werden.
Weder die Nationalsozialisten noch die Alliierten haben zu irgendeinem
Zeitpunkt das Deutsche Reich oder seine Verfassung aufgelöst oder für nichtig
erklärt. Im Gegenteil, Hitler wurde Reichskanzler des Deutschen Reiches und
nahm an der Weimarer Verfassung lediglich Änderungen vor. Zwangsläufig
bestanden Deutsches Reich und die Weimarer Verfassung fort.
Die Alliierten ihrerseits besiegten die
deutsche Wehrmacht, welche daraufhin kapitulierte und besetzten das
Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Dadurch allein ist es keineswegs
untergegangen, es wurde von den Alliierten lediglich die uneingeschränkte
Regierungsgewalt übernommen.
Militärregierung-Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten
Befehlshabers, Proklamation Nr.16, Artikel 1: „... Wir kommen als ein
siegreiches Heer, jedoch nicht als Unterdrücker. ...“.
Essenz: Weder die Nationalsozialisten
noch die Alliierten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Deutsche Reich oder
seine Verfassung aufgelöst oder für nichtig erklärt.
Die von den Nationalsozialisten
erlassenen Gesetze usw. wurden aufgehoben. Die Weimarer Verfassung galt wieder
in ihrer Fassung vom 30. Januar 1933, vor der Ernennung Hitlers zum
Reichskanzler, konnte folglich keine Änderungen durch die Nazis mehr
enthalten.
.... einige der bedeutsamsten Aussagen des Urteils (BVG) in Bezug auf das Deutsche Reich stehen in Gründe B III (Hervorhebung durch den Autor):
„ ... dass das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die
Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist ...“, und es „... besitzt nach
wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation
... nicht handlungsfähig.“ Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht
„Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem
Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings
„teilidentisch“ ...
Essenz: Das Deutsche Reich existiert am
31. Juni 1973 immer noch. Es besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch mangels
Organisation handlungsunfähig.
Kommt ihnen das bekannt vor? Stimmt, das
haben die Alliierten selber auch schon 1945 bestätigt. Das Deutsche Reich ist
also auch später nicht untergegangen, das heißt es existiert am 31. Juni 1973
immer noch, und besitzt nach wie vor seine Rechtsfähigkeit. Und die BRD ist
nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Kann die BRD „... als Staat identisch mit
dem Staat Deutsches Reich“ sein?
Handelt es sich hier um einen ähnlichen
Fall wie bei der wiederholten Behauptung seitens der BRD, dass Berlin ein Land
der BRD sei?
... die BRD ist ein von den Alliierten
im Rahmen des Besatzungsstatuts 1949 genehmigtes Instrument zur
Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen Deutschlands. Als
Arbeitsgrundlage bekam sie das von den Alliierten für sie genehmigte
Grundgesetz im Rahmen des Besatzungsstatuts.
Wo ist da die Identität zwischen BRD und
Deutschem Reich, nur weil die BRD die drei Westzonen, also ein Teilgebiet des
handlungsunfähigen Deutschen Reichs verwalten, neu organisieren sollte?
Es handelt sich bei der BRD um ein
Verwaltungsinstrument der Alliierten, etwas anderes haben diese auch nie
behauptet. Wer auch hätte das Deutsche Reich bei dem Beschluss, die BRD als
identisch mit dem Deutschen Reich zu erklären, rechtswirksam vertreten sollen,
schließlich ist es mangels Organisation handlungs-unfähig?
Essenz: Das Deutsche Reich ist ein Staat,
die Bundesrepublik hingegen ein durch die Alliierten genehmigtes
besatzungsrechtliches Selbstverwaltungsinstrument für die drei westlichen
Besatzungszonen.
Daran ändert auch der Versuch der
völkerrechtlichen Anerkennung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher
Demokratischer Republik nichts. Die Bundesrepublik Deutschland war ja noch
nicht einmal bereit, die Deutsche Demokratische Republik als Staat
anzuerkennen.
Wie hätte sie dies auch wider besseren Wissens tun können, schließlich existierte das
Deutsche Reich weiter, war und ist bis heute ja nur mangels Organisation
handlungsunfähig.
Um noch einmal zur Anfangsfrage
zurückzukommen:
Als Deutscher haben sie
die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches !
Dies war auch zu Zeiten der
Bundesrepublik Deutschland schon immer so gewesen. Es hat nie eine eigene
Staatsangehörigkeit zur BRD gegeben. Die BRD war, wie wir gesehen haben,
nachweislich nie ein eigener Staat ...